Richtlinien & Regelungen

Strafen und Bußgelder

Die Kontrolle der Vignettenpflicht erfolgt durch automatische Kennzeichenerkennungssysteme und manuelle Kontrollen. Bei Verstößen drohen folgende Strafen:

VerstoßMindeststrafeHöchststrafeZusätzlich
Keine Vignette120 €3.000 €Nachkauf erforderlich
Abgelaufene Vignette120 €3.000 €Nachkauf erforderlich
Manipulierte Vignette300 €3.000 €Strafanzeige möglich
Falsch angebrachte Vignette120 €3.000 €Korrekte Anbringung erforderlich
Vignette auf falschem Fahrzeug120 €3.000 €Neue Vignette erforderlich

Einspruch und Beschwerden

Wenn Sie einen Strafbescheid erhalten haben und der Meinung sind, dass er ungerechtfertigt ist, haben Sie das Recht, Einspruch zu erheben.

Schritt 1: Strafbescheid prüfen

Prüfen Sie den Strafbescheid sorgfältig auf Richtigkeit (Kennzeichen, Datum, Ort, Verstoß).

Schritt 2: Einspruch einlegen

Legen Sie innerhalb von 4 Wochen schriftlich Einspruch ein. Richten Sie den Einspruch an die im Bescheid genannte Behörde.

Schritt 3: Belege beifügen

Fügen Sie alle relevanten Belege bei (z.B. Kaufbeleg der Vignette, Fotos, Zeugenaussagen).

Schritt 4: Antwort abwarten

Die Behörde prüft Ihren Einspruch und teilt Ihnen das Ergebnis schriftlich mit.

Kontakt für Einsprüche: Wenden Sie sich an die zuständige Bezirkshauptmannschaft oder das Magistrat. Die Adresse finden Sie im Strafbescheid.

Ausnahmen von der Vignettenpflicht

Grenzen und Einschränkungen

Die Vignette hat folgende Einschränkungen:

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